Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz für ehrenamtliches Engagement zugestimmt. Für das Engagement in Vereinen und Organisationen bringt das Gesetz ab dem 1. Januar 2026 spürbare Erleichterungen: Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 €, die Ehrenamtspauschale auf 960 €, Einnahmen bis zu diesen Beträgen bleiben steuerfrei. Das Haftungsprivileg gilt künftig ebenfalls bis 3.300 € Jahresvergütung, wodurch mehr Ehrenamtliche rechtlich abgesichert werden. Kleine Vereine werden entlastet – die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt auf 50.000 €, und Vereine mit Einnahmen bis 100.000 € sind nicht mehr zur zeitnahen Mittelverwendung verpflichtet. Außerdem werden E‑Sport‑Angebote künftig als gemeinnützig anerkannt und der Betrieb von Photovoltaikanlagen führt nicht länger automatisch zum Verlust der Gemeinnützigkeit.

